Einen Zwinger anmelden, gar nicht so einfach

Um nach den Richtlinien des DTK 1888 zu züchten Bedarf es einiger Vorbereitung. Zunächst braucht man eine zur Zucht anerkannte Hündin. Mit den jagdlichen Prüfungen, die Hilde absolviert hat, und ihrem Formwert „Vorzüglich (V)“ waren die Voraussetzungen erfüllt. Anschließend sind wir mit der Zuchtwartin unserer Ortsgruppe „Verden-Walsrode“ in Kontakt getreten, woraufhin eine Überprüfung stattfand. Es wird besonders auf das Wissen um die zuchtrelevanten Bereiche, sowie auf die räumlichen Begebenheiten geachtet.

Beim Ausfüllen der Antragsformulare besteht die Möglichkeit bis zu 5 Wunschnamen für den Zwinger anzugeben. Sind alle Formalitäten geregelt, wird das Formular zum DTK geschickt. Dort wird alles auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.

Die gewählten Zwingernamen werden daraufhin in der nächsten Verbandszeitschrift, dem „Dachshund“, veröffentlicht. Hier hat nun jedes Mitglied 4 Wochen Zeit, Einsprüche zu erheben. Wird von der Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, werden die Anträge zum FCI (Fédération Cynologique Internationale) gesendet, um dort einen internationalen Zwingerschutz zu erhalten. Da jeder dem VDH angehörige Club seine neuen Zwinger auch von der FCI anerkennen lassen muss, ist hier mit einer längeren Wartezeit zu rechnen. Genauso ist es auch bei uns: Wir haben unseren Zwinger Mitte Januar 2019 beantragt und warten gespannt wann wir uns offiziell „vom Heidesand“ nennen dürfen.